Die bevorstehende Hauptversammlung nehme ich zum Anlass, Sie über die aktuellen Entwicklungen in der Aufarbeitung des Kriminalfalls, der zum Liquiditätsengpass bei der AvW Gruppe AG geführt hat und das Verfahren zwischen der AvW Gruppe und dem Verband für Konsumenteninformation (VKI), zu informieren.
Wie Ihnen sicherlich bekannt sein wird, hat ein ehemaliger Prokurist der AvW Invest AG eigenmächtig Finanztransaktionen ohne Wissen und ohne Genehmigung des Vorstandes zum Schaden der AvW Gruppe AG durchgeführt. Der dadurch entstandene Schaden beeinflusst nachhaltig unser laufendes Geschäft.
Um diesen Kriminalfall so rasch wie möglich aufzuklären, hatte AvW unverzüglich eine umfangreiche Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft Klagenfurt eingebracht und wirkt seitdem aktiv an dessen Aufklärung mit. Die Staatsanwaltschaft hat daraufhin ein umfassendes Ermittlungsverfahren gegen eine Vielzahl von Personen eingeleitet. Hauptgegenstand der Ermittlungen sind die von AvW aufgezeigten Malversationen des ehemaligen Prokuristen der AvW Invest AG, welche auch zur Verhängung der Untersuchungshaft über diesen geführt haben. Ferner werden Ermittlungen gegen viele Mitarbeiter österreichischer und internationaler Banken geführt, welche unter Umständen im Zusammenwirken mit diesem Prokuristen die AvW Gruppe AG geschädigt haben.
Dass auch ein Ermittlungsverfahren gegen die Organe der AvW Gruppe AG und der AvW Invest AG geführt wird, ist hauptsächlich darauf zurückzuführen, dass Anlegeranwälte Sachverhaltsdarstellungen mit unserer Überzeugung nach unberechtigten Anschuldigungen bei der Staatsanwaltschaft Klagenfurt eingebracht haben. Aufgrund ihrer Ermittlungspflicht ist die Staatsanwaltschaft gezwungen, auch diesen unberechtigten Anschuldigungen nachzugehen. Ich bin zuversichtlich, dass dieses Ermittlungsverfahren die Unschuld der Organe der AvW Gruppe AG und der AvW Invest AG beweisen und daher bald eingestellt werden wird.
Aufgrund der weltweiten Finanzkrise mussten nahezu alle Wertpapiere erhebliche Kursverluste an den Börsen hinnehmen. Davon blieben auch die Aktienkurse der AvW-Beteiligungen leider nicht verschont und somit liegen diese derzeit noch weit unter dem tatsächlichen Wert der Unternehmen. Wären die AvW-Gesellschaften gezwungen, die Beteiligungen derzeit zu verkaufen, so könnten diese nur deutlich unter ihrem Wert und somit zum erheblichen Schaden für Sie als Genussscheininhaber veräußert werden. Für Sie als Anleger würde dies einen katastrophal niedrigen Kurs ergeben, unser gemeinsames Vermögen würde dadurch nachhaltig Schaden erleiden.
Wir gehen jedoch davon aus, dass die Weltwirtschaft sich mittelfristig erholt und die Lage an den internationalen Finanzmärkten sich wieder entspannt. In diesem Umfeld werden sicherlich auch die Kurse der von AvW gehaltenen Beteiligungen wieder steigen. Hierzu gibt es bereits erste deutliche Anzeichen.
Vom Verband für Konsumenteninformation (VKI) wurde eine Klage gegen die AvW Gruppe AG angestrengt, da der VKI der Auffassung ist, dass der Ausschluss des ordentlichen und außerordentlichen Kündigungsrechtes in den Genussscheinbedingungen unzulässig sei. In diesem Verfahren hatte AvW bereits einen ersten wichtigen Teilerfolg erreicht. Das Landesgericht Klagenfurt gab AvW im Hinblick auf die Zulässigkeit des Ausschlusses des Rechtes zur ordentlichen Kündigung Recht. Gegen die Entscheidung über den Ausschluss des außerordentlichen Kündigungsrechts hatte AvW Berufung erhoben. In der zweiten Instanz urteilte das Oberlandesgericht Graz, dass weder das ordentliche noch das außerordentliche Kündigungsrecht Konsumenten gegenüber ausgeschlossen werden dürfe. Auch wenn das Oberlandesgericht Graz in der kürzlich ergangenen Berufungsentscheidung unseren substanziellen Argumenten, die für die Zulässigkeit des Ausschlusses des ordentlichen und außerordentlichen Kündigungsrechts sprechen, nicht gefolgt ist und diesen für unzulässig erachtet hat, gehen wir davon aus, dass der Oberste Gerichtshof als letzte und entscheidende Instanz unserer Rechtsauffassung folgen und die Klage des VKI vollinhaltlich abweisen wird. Denn für Banken und Versicherungen lässt der Gesetzgeber selbst genau solche Ausschlüsse zu. Weshalb das für AvW als Beteiligungsgesellschaft anders sein sollte, ist nicht verständlich. Damit würde im Interesse aller Anleger Rechtssicherheit geschaffen werden. Wir werden daher in Ihrem Interesse gegen die unseres Erachtens unrichtige Entscheidung des Oberlandesgerichtes Graz Revision an den Obersten Gerichtshof erheben.
Doch dies ist nicht das einzige Verfahren, welches wir zu führen haben. Ein hoher Grad unserer Arbeitskapazitäten wird durch die dutzenden Zivilverfahren in Anspruch genommen, in welche unsere Gesellschaft von einigen wenigen Anwälten hineingezogen wird. Zahlreiche Anträge auf Erlass von einstweiligen Verfügungen konnten wir bereits abschmettern. Dies sind die ersten gerichtlich besiegelten Zeichen, dass das gerichtliche Vorgehen einiger Anlegeranwälte nicht mit den vollmundigen und zum Teil großzügigen medialen Ankündigungen Schritt halten kann. Das überrascht uns nicht.
AvW ist ein gesundes Unternehmen mit Vermögen und Arbeitsplätzen. Ein Konkurs ist derzeit kein Thema und sollte in keinem Fall herbeigesehnt werden. Denn in solchen Situationen verdienen nur mehr die Anwälte und die Anleger verlieren dann fast alles. Deswegen heißt es für uns, konstruktiv und beharrlich am Wiederaufbau von AvW zu arbeiten. Hierzu gehören die notwendigen Auseinandersetzungen mit den Banken, sei es im Klagswege, um unsere Ansprüche geltend zu machen, sei es im Wege von konstruktiven Gesprächen.
Das Geschäftsmodell von AvW funktioniert und es ist natürlich ein rechtlich völlig einwandfrei konzipiertes Modell.
Es darf niemanden überraschen, dass die Genussscheine in diesen schweren Börsenzeiten an Wert verloren haben. Unglücklicher Weise kam hierzu noch der immens große Schaden durch unseren ehemaligen Mitarbeiter. Aber blicken Sie jetzt auf die Börsekurse: Sie sind in den letzten Monaten zum Teil erheblich gestiegen. Das Schlimmste ist vorüber. Und mit diesem positiven Gefühl nehmen wir im Sinne unserer Anleger den weiteren Aufbau der Gesellschaft in Angriff.
Mit freundlichen Grüßen